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Das Schwimmbad der Stadtgemeinde Knittelfeld öffnet mit heute wieder seine Tore. Um einen für alle Besucher möglichst sicheren Badebesuch zu gewährleisten, ist es unerlässlich, sich an gewisse Regeln und Richtlinien zu halten. Deshalb sind Sie dringend angehalten, sich daran zu halten, um uns allen einen möglichst sorgenfreien Aufenthalt in unserer Anlage zu ermöglichen.
Allgemeine Voraussetzungen:
3 G-Regel (genesen, geimpft oder getestet)
Registrierungspflicht für alle Gäste!
Gültigkeit der Tests: PCR-Test (72 Stunden), Antigentest mit Bestätigung, auch Selbsttest (48 Stunden), Selbsttest mit digitaler Lösung (24 Stunden) Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
Impfung: ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung.
Genesung: ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (nicht älter als 6 Monate).
Vor Ort sind keine Tests möglich.
WICHTIG:
Vor den Ein- und Ausgängen sowie dem Kassenbereich bitte mindestens 2-m Abstand einhalten.
In sämtlichen Innenräumen FFP2-Masken verwenden.
Händewaschen BITTE nicht vergessen.
Im Außenbereich ist ein Abstand von jedenfalls 2 Metern einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Bitte beachten Sie die maximale Benutzeranzahl der einzelnen Becken (Hinweistafeln befinden sich bei den jeweiligen Becken) sowie die Abstandsregeln zwischen den Badenden 2 Meter.
Hier gelangen Sie zum Registrierungsformular:
Bitte diese ausgefüllt mitbringen.