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In der Sitzung des Gemeinderates vom 14. Dezember, wurden unter anderem der Voranschlag 2021, die Verlängerung des Soforthilfefonds, das Leaderprojekt Citymanagement, die Serviceleistungen in Apfelberg, soziale sowie bauliche Maßnahmen und vieles mehr beschlossen.
Voranschlag 2021
Der Voranschlag (VA) für das Haushaltsjahr 2021 besteht im Wesentlichen aus einem Ergebnisvoranschlag (alle geplanten Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzierungsvoranschlag (alle geplante Ein- und Auszahlungen).
1. Festsetzung der Höhe der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnishaushalt.
VA 2021
Summe Erträge 32.027.000,00
Summe Aufwendungen 33.883.600,00
Nettoergebnis -1.856.600,00
Summe Haushaltsrücklagen 1.363.900,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen -492.700,00
2. Festsetzung der Höhe der Einzahlungen und der Auszahlungen im Finanzierungshaushalt.
Operative Gebarung VA 2021
Summe Einzahlungen 31.766.500,00
Summe Auszahlungen 30.360.600,00
Saldo 1 operative Gebarung 1.405.900,00
Investive Gebarung VA 2021
Summe Einzahlungen 1.533.600,00
Summe Auszahlungen 5.247.400,00
Saldo 2 investive Gebarung -3.713.800,00
Investitionsintensität (% der Erträge) 16,38
Saldo 3 Finanzierungsbedarf (Saldo 1+Saldo 2) -2.307.900,00
Finanzierungstätigkeit VA 2021
Einzahlungen (Darlehnsaufnahme u.ä.) 875.200,00
Auszahlungen (Tilgungen u.ä.) 1.346.200,00
Saldo 4 Finanzierungstätigkeit -471.000,00
Saldo 5 + Zunahme/-Abnahme der liquiden
Mittel (Saldo 3 + Saldo 4) -2.778.900,00
Verlängerung des Soforthilfefonds
Mit Beschluss vom 25. Mai 2020 hat der Gemeinderat der Stadt Knittelfeld vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, zum Zweck der Abfederung sozialer Härte und des Ausgleiches von Einkommenseinbußen, die Einrichtung eines Soforthilfefonds beschlossen. Die Antragsstellung des Soforthilfefonds wurde nun bis 31. März 2021 verlängert.
Die Richtlinien für den am 25. Mai 2020 beschlossenen Soforthilfefonds bleiben bestehen und lauten wie folgt:
1. Der Soforthilfefonds der Stadtgemeinde Knittelfeld wurde eingerichtet, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Notlage geraten sind, rasche Hilfe in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit bieten zu können.
2. Der Fonds ist mit 50.000,00 begrenzt. Die Vergabe der Zuwendungen erfolgt nach Prüfung der Unterlagen vorrangig nach dem individuellen Bedarf. Eine Antragstellung ist bis 31.12.2020 möglich.
3. Die Zuwendungen sind für Personen vorgesehen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Knittelfeld haben.
4. Die Höhe der Unterstützung beträgt 300,00 pro Haushalt. Für jedes im Haushalt lebende Kind wird der Betrag um je 50,00 erhöht.
5. Der Unterstützungsbetrag wird einmalig pro Haushalt gewährt und ist nicht zurückzuzahlen.
6. Für die Erlangung der Unterstützung aus dem Soforthilfefonds sind neben dem wahrheitsgetreuen Ausfüllen dieses Antrages nachstehende Dokumente an das Stadtamt zu übermitteln:
Bestätigung des Arbeitgebers/AMS über die Kurzarbeit/Arbeitslosigkeit
Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
7. Ein Rechtsanspruch auf Zahlungen aus dem Soforthilfefonds besteht nicht.
8. Die Stadtgemeinde Knittelfeld behält sich vor, die sofortige Rückzahlung des gewährten Betrages zu verlangen, wenn sich herausstellt, dass der/die Unterstützungswerber/-in im Zusammenhang mit der Erlangung der Zuwendung unrichtige oder falsche Angaben gemacht hat.
Verlängerung der Taxigutscheine
Mit Beschluss vom 23. September 2019 hat der Gemeinderat der Stadt Knittelfeld aufgrund von Anpassungen im Taxigesetz und den daraus resultierenden Änderungen bei der Tarifgestaltung, Änderungen bei den Vergabekriterien für die Ausgabe von Taxigutscheinen beschlossen. Diese Vergabekriterien gelten bis 31. Dezember 2020. Eine Verlängerung um ein Jahr, also bis 31. Dezember 2021, wurde beschlossen.
Als Vergabekriterien seit 1. Jänner 2020 gelten:
Ausgabepreis Abrechnungspreis Stk. pro
HH und
Monat
Normalpreis 5,50 6,00 10
Menschen mit
körperlicher Beeinträchtigung
(Vorlage ärztliches Attest) 4,00 6,00 20
Einkommensschwächere
Bezieher/-innen 4,00 6,00 10
Jugend 4,00 6,00 10
Als einkommensschwächere BezieherInnen wird jener Personenkreis bezeichnet, dessen Haushaltseinkommen (ohne Familienbeihilfe) je Monat (12 x) nicht mehr als 300,00 über dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Beim Gutscheinkauf ist die Vorlage eines Einkommensnachweises bzw. eines ärztlichen Attestes notwendig.
Bereitstellung einer Krisenwohnung - Prekarium mit der Diakonie de La Tour
Eine gemeindeeigene Wohnung wird der Diakonie de La Tour zum Zweck des Betriebs einer Krisenwohnung, in Form eines Prekariums, zur Verfügung gestellt. Die Wohnung verfügt über ein Gesamtausmaß von 74m² bestehend aus drei Zimmern, Küche, Vorraum, Badezimmer, und WC. Sie ist voll möbliert sowie mit den wichtigsten Gebrauchsgegenständen ausgestattet. Die laufenden Kosten (insb. Betriebskosten, Strom, Heizung etc.) werden von der Stadtgemeinde Knittelfeld getragen. Dieses Prekarium wird mit 1. Jänner 2021 beginnen und ermöglicht die Unterbringung von Personen, die aufgrund persönlicher und/oder partnerschaftlicher und/oder familiärer Umstände vorübergehend Unterkunft benötigen. Jede Zuweisung in diese Wohnung darf für maximal zwei Monate erfolgen, wobei in begründeten Ausnahmefällen eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Monat erfolgen kann.
Leaderprojekt Gemeinsame strategische Entwicklung & erste Maßnahme Citymanagement Knittelfeld
Im Rahmen eines Leader-Calls im Sommer 2020 wurde das Projekt Gemeinsame strategische Entwicklung & erste Maßnahmen Citymanagement Knittelfeld seitens der Stadtgemeinde Knittelfeld eingereicht und von der Steuerungsgruppe positiv beurteilt. Mit der Leader-Förderung soll nun, unter anderem, eine Konzeption des Citymanagement Knittelfeld entstehen sowie die Umsetzung erster Maßnahmen stattfinden.
Serviceleistungen in Apfelberg
Die Bürgerservicestelle Apfelberg wurde im Zuge der Gemeindezusammenlegung von Apfelberg und Knittelfeld ins Leben gerufen. Ziel war es, dass die BürgerInnen der ehemaligen Gemeinde Apfelberg Angelegenheiten der Gemeinde in gewohnter Weise vor Ort erledigen können. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass die Inanspruchnahme der Bürgerservicestelle sehr gering war. Im Durchschnitt wurde sie von zwei Personen täglich aufgesucht. Hauptsächlich wurde die Ausgabe von gelben Müllsäcken, sowie die Ausgabe der Taxigutscheine in Anspruch genommen.
In Anbetracht der laufenden Kosten (Miete, Personalkosten usw.), hat sich der Gemeinderat mehrheitlich entschieden, die Bürgerservicestelle zu schließen. Um den BewohnerInnen des Ortsteils Apfelberg trotzdem einige der nachgefragten Serviceleistungen weiterhin vor Ort anbieten zu können, wurden mit dem Wohlfühlladen Gespräche aufgenommen. Im Wohlfühlladen werden nun folgende Dinge angeboten:
Ausgabe der gelben Müllsäcke
Ausgabe von Taxigutscheinen
Ausgabe von Formularen und Informationsmaterialien der Gemeinde
Aushängen der Gemeindeinformationen hinsichtlich Veranstaltungen etc.
Bildungskonzept
Bürgermeister Harald Bergmann referierte kurz über die momentane Lage der Schulen. Die derzeitigen SchülerInnenzahlen, welche Schulen es in Knittelfeld gibt, welche sanierungsbedürftig sind und welche Gebäude ein Nutzungspotential hätten. Der Gemeinderat fasste den Grundsatzbeschluss, zur Erarbeitung eines Konzeptes der künftigen Knittelfelder Bildungslandschaft welches folgende Punkte beinhaltet;
Entwicklung der SchülerInnenzahlen
Neueste pädagogische Erfordernisse
Variantenuntersuchungen
Kostenschätzungen
Zusammenarbeit mit Bildungsdirektion und Land Steiermark (A17)
Umstrukturierung Kindergarten Lindenallee/Gaaler Straße
Aufgrund von fehlenden baulichen Genehmigungen stand der Montessori-Kindergarten in der Gobernitzer Straße vor der Schließung. Da aber der Erhalt einer Kindergartengruppe mit reformpädagogischem Ansatz für die Stadtgemeinde Knittelfeld einen Mehrwert darstellt, wird nun der derzeit noch ein-gruppige Kindergarten Lindenallee ab dem Schuljahr 2021/22 als reformpädagogischer Kindergarten von der Diakonie de La Tour geführt werden.
Zeitgleich zum Schulstart 21/22 eröffnet der neue Kindergarten in der Gaaler Straße. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09. Februar 2019 aufgrund der vorhandenen Nachfrage beschlossen, an diesem Standort eine Kindergartengruppe sowie zwei Kinderkrippen zu betreiben. Kinder welche derzeit den Kindergarten Lindenallee besuchen, haben die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihren derzeitigen Betreuerinnen an den Standort Gaaler Straße zu wechseln. Der neue Standort liegt nur rund 200 m vom derzeitigen Standort entfernt. Zusätzlich wird den Eltern angeboten, ihr Kind an einem anderen Kindergartenstandort in Knittelfeld anzumelden. Auch eine Anzahl an Plätzen im neuen Montessori-Kindergarten zur Verfügung. Die kleineren Kinder, welche derzeit die Kinderkrippe in der Gobernitzer Straße besuchen, können zu ähnlichen Konditionen in die Kinderkrippe in der Gaaler Straße wechseln.