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In der Sitzung des Gemeinderates am 28. September, wurden unter anderem der Nachtragsvoranschlag, der Energiekostenzuschuss, soziale und bauliche Maßnahmen sowie Förderungen beschlossen.
Nachtragsvoranschlag 2020
Der 1.NVA für das Haushaltsjahr 2020 besteht im Wesentlichen aus einem Ergebnisvoranschlag (alle geplanten Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzierungsvoranschlag (alle geplante Ein- und Auszahlungen).
Neben der Umstellung auf die VRV 2015 ist das laufende Haushaltsjahr 2020 vor allem auch durch die ab März 2020 aufgetretene Corona Pandemie und deren massive Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen geprägt. Einen wesentlichen Einflussfaktor auf die Erträge des laufenden (aber auch der Folgejahre) stellen die geringeren als budgetierten Ertragsanteile dar. Diese reduzieren sich für das laufende Jahr aufgrund der aktuellen Gegebenheiten und der Hochrechnung des Landes Steiermark um voraussichtlich 1.418.800 Euro. Weiters sind Reduktionen bei der Kommunalsteuer und bei anderen Erträgen (wie z. B.: Erträge aus dem Eintrittskartenverkauf für Kulturveranstaltungen, Einnahmenausfälle aus der Vermietung von Objekten während des Lock Downs im Frühjahr 2020,
) sowie erhöhte Aufwendungen (z. B. vermehrter Bedarf an Sozialzuwendungen für die Bevölkerung, erhöhter Bedarf an Hygieneartikeln und Durchführung von Schutzmaßnahmen für Kunden und Mitarbeiter wie z. B. Errichtung von Plexiglaswänden) in die Erstellung des Nachtragsvoranschlages eingeflossen. Durch diese Entwicklungen war es auch notwendig, den Investitionshaushalt erheblich zu reduzieren.
Summen und Salden des Ergebnisvoranschlages
Die Summe der Erträge, die lt. vorliegenden 1.Nava 2020 geplant sind, betragen 35.666.500 Euro. Die Summe der Aufwendungen beträgt 36.564.400 Euro. Damit ergibt sich im 1.Nava 2020 ein prognostiziertes Nettoergebnis von 897.900 Euro. Nach Entnahmen und Zuführungen an Haushaltsrücklagen - Saldo aus Rücklagen beträgt 1.637.000 Euro ergibt sich im 1.Nava 2020 ein Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahmen von Haushaltsrücklagen von 2.534.900 Euro.
Summen und Salden des Finanzierungsvoranschlages (liquide Mittel = Zahlungsflüsse)
Die Summe der Einzahlungen in der operativen Gebarung, die im Jahr 2020 geplant sind, betragen im 1.NVA 35.560.100 Euro. Die Summe der geplanten Auszahlungen in der operativen Gebarung betragen 32.509.000 Euro. Damit ergibt sich im 1.NVA 2020 ein Geldfluss aus der operativen Gebarung (Saldo 1) von 3.051.100 Euro.
Die Planung der investiven Gebarung zeigt Auszahlungen von 4.013.500 Euro. Die Einzahlungen in der investiven Gebarung betragen 1.370.100,- Euro. Daraus resultiert ein Geldmittelabfluss aus der investiven Gebarung (Saldo 2) von 2.643.400 Euro. Damit ergibt sich ein Finanzierungsbedarf (Saldo 3) von + 407.700,- Euro.
Der Bereich der Finanzierungstätigkeit zeigt folgendes Bild: Die im 1.NVA 2020 benötigten Aufnahmen von Darlehen betragen 1.275.000 Euro. Die Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen betragen im 1.NVA 1.351.000 Euro. Damit ergibt sich ein Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit (Saldo 4) von 76.000 Euro. Damit ergibt sich eine Zunahme der liquiden Mittel von (Saldo 5) von + 331.700 Euro.
Energiekostenzuschuss neu
Die Stadtgemeinde Knittelfeld gewährt MindestpensionistInnen mit Ausgleichszulage und MindestsicherungsempfängerInnen, sowie BezieherInnen von Rehabilitationsgeld einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 80 Euro und MindestpensionistInnen mit Ausgleichszulage seit 2017 zusätzlich eine Energiekostenbeihilfe in der Höhe von 40 Euro. Im Sinne einer Vereinheitlichung dieser sozialen Zuwendungen soll ein Energiekostenzuschuss neu für folgenden Personenkreis geschaffen werden:
- MindestpensionistInnen mit Ausgleichszulage und
- EmpfängerInnen laufender Mindestsicherung sowie
- BezieherInnen von Rehabilitationsgeld
sollen ab sofort einen Energiekostenzuschuss in der Höhe von 120 Euro erhalten.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt. Nach Berechnungen belaufen sich die Aufwendungen auf 43.200 Euro
Förderung des Ankaufs von Elektrofahrrädern Förderzeitraum 1.1. bis 31.12.2021
Als wichtigen Schritt zur Förderung von umweltfreundlichen Fortbewegungsmitteln und als Anreiz auf solche Verkehrsmittel umzusteigen, soll die Stadtgemeinde Knittelfeld, welche bereits seit Jahren ein entsprechendes Förderprogramm umsetzt, auch für ein weiteres Jahr, somit für den Förderzeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021, den Ankauf von Elektrofahrrädern durch Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Knittelfeld fördern. Pro Person werden nach Vorlage der Rechnung 100 Euro gefördert. Insgesamt sind 14.000 Euro vorgesehen.
Ganztägige Schulform Zuschuss zum Betreuungsbeitrag 2020
Um besondere soziale Härten zu vermeiden, ist die Stadtgemeinde Knittelfeld seit dem Jahr 1995 bereit, unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag zu gewähren.
Der Zuschuss wird nur dann zehn Mal jährlich gewährt, wenn AlleinerzieherInnen bzw. Eltern berufstätig sind, auf die Betreuung in einer ganztägigen Schulform angewiesen und sich der Hauptwohnsitz des/der AlleinerzieherInnen bzw. der Eltern und auch des Kindes in Knittelfeld befindet. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen und der Familiengröße: Die Zuschüsse belaufen sich von 7.26 Euro bis 50,87 Euro. In besonderen Notfällen können vom Sozialausschuss auch Ausnahmen beantragt werden.
Lutherstiege Sanierung Fassade Auftragsvergabe
Im Jahre 2010 wurde die Lutherstiege einer Generalsanierung unterzogen. Dabei wurden neben sämtlichen Fassadenflächen und dem Dach, auch das Stiegenhaus sowie sämtliche Metallgeländerungen saniert. Die Fassadenflächen weisen nach 10 Jahren auf Grund aufsteigender Feuchtigkeit sowie auch nachrückender Erdfeuchte vom rückwärtigen Straßenbau wieder unansehnliche Schäden und Abplatzungen auf, welche nunmehr beseitigt werden sollen. Geplant ist, die Außenflächen der Lutherstiege vollständig instand zu setzen und danach einer Färbelung zu unterziehen. Das entsprechende Anbot lautet auf EUR 4.109,67 plus Umsatzsteuer.
Kindererholungsaktion 2020
Die Stadtgemeinde gewährt Zuschüsse zu Erholungsaufenthalten von Kindern. Bei der Stadtgemeinde Knittelfeld sind insgesamt 15 Anträge um Gewährung eines Zuschusses eingelangt. Die Aufwendungen betragen in Summe 300 Euro.
Resolution Klimaneutrale Gemeinde
Klimaschutz betrifft uns alle. Die Stadtgemeinde Knittelfeld ist Teil der Klimaregion Knittelfeld-Judenburger-Becken und möchte in einem eigenen Klimaschutzplan konkrete Ziele für die Arbeit in der Gemeinde definieren und diese in den nächsten Jahren auch umsetzen. Hierbei entsprechen wir auch dem Ziel 13 der 17 Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Agenda 2030. Unter anderem soll folgendes umgesetzt werden: Plastikfreie Gemeinde/Verzicht auf Einwegplastik, Klimaneutralität durch mehr Bepflanzungen, Förderung von alternativen Mobilitätsangeboten, Unterstützung von Klimaschutzprojekten unter Einbeziehung der Bevölkerung, Energiebedarf von Gemeindebauten reduzieren, Projekt Knittelfeld summt umsetzen, Umweltkindergarten.
Knittelfelder Parkgebührenordnung 2017 in der Fassung GR-Beschluss vom 25.05.2020 Änderung
Das Coronavirus und die damit verbundenen Maßnahmen stellen viele einheimische Wirtschafstreibende vor große Herausforderungen bzw. Existenzfragen.
Daher hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Knittelfeld in seiner Sitzung vom 25. Mai 2020 die Änderung der Parkgebührenverordnung 2017 (GR-Beschluss vom 26.06.2017) beschlossen. Die Parkgebührenordnung 2017 in der Fassung GR-Beschluss vom 25. Mai 2020 wird dahingehend geändert, dass diese nun erst mit 1. Jänner 2021 in Kraft tritt.
Kulturhaus Sanierung Restaurant
Die Theken und Anrichten im Kulturhaus-Restaurant sind auf Grund ihrer langjährigen Nutzung, dem mehrfachen Pächterwechsel und auch zahlreichen Wasserleitungsschäden nunmehr nicht mehr funktionsfähig bzw. sanierbar. Somit soll im Herbst jener rückwärtige Thekenabschnitt, der nicht mehr zum Sanieren geht, erneuert werden. Auch ist geplant, das ehemalige Theatercafe derart umzugestalten, dass künftig auch diese Räumlichkeiten für den Restaurantbetrieb genutzt werden können. Hierfür soll die bestehende Theke abgebaut, ein neuer größerer Durchgang zwischen Restaurant und ehem. Theatercafe hergestellt sowie die Oberflächen (Böden, Wände) saniert werden. Die entsprechenden Angebote lauten zusammen auf 31.149,89 Euro plus Umsatzsteuer.
Lernbar im Jugendzentrum Lernunterstützung für Jugendliche
Ab 12. Oktober soll im Jugendzentrum Knittelfeld an einem Tag pro Woche für SchülerInnen zwischen 12 bis 21 Jahren kostenlose Lernbetreuung angeboten werden. Die Jugendlichen sollen beim Hausaufgaben machen und bei der Vorbereitung für Schularbeiten unterstützt werden. Der Fokus hierbei liegt vor allem auf Jugendliche, die ihr letztes Pflichtschuljahr abschließen oder weiterführende Schulen besuchen. Ziel ist es, die Folgen des Lockdowns abzufedern und den Umstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern. Die Kosten belaufen sich auf ca. 900 Euro.
Neue Radroute Murtalblick über Lippbauerweg
Im Zuge der neuen Routenführung für den Radweg Murtalblick konnte nun auch eine weitere Route über den Lippbauerweg, erschlossen werden. Die Strecke führt über den Heimfahrtsbachweg Richtung Anwesen Götschl, weiter über ein Grundstück von Herrn Rudolf Sattler und der röm.-kath. Kirche bis zur Abzweigung beim Murtalblickbankerl. Somit konnte das Radwegenetz durch einen weiteren selektiven Abschnitt erweitert werden.
Verwendung des Jugendbudgets 2020 Kellerrenovierung und Schaffung eines Medienraums im JUZ
Im Zuge des Beteiligungsprojekts #DeinKnittelfeld Jugendbudget 2020 brachten 181 Jugendliche ihre Ideen für die Stadt Knittelfeld ein. Am häufigsten wurde die Schaffung eines Medienraums in den Kellerräumen des Jugendzentrums gewünscht. Auch beim Kernteamtreffen wurde von den teilnehmenden Jugendlichen dieses Projekt als wünschenswert erachtet. Daher soll das Jugendbudget für die Renovierung der Kellerräumlichkeiten und die Schaffung eines multifunktionalen Medienraumes aufgewendet werden. Die Renovierung umfasst die Boden- und Wandsanierung, Elektro- und Heizungsinstallation, den Mauerdurchbruch und weitere kleinere erforderliche Arbeiten. Der Raum soll mit einem Beamer, einer Leinwand und adäquaten Sitzmöglichkeiten ausgestattet und für kostenfreie Filmvorführungen (gemäß der MPLC Lizenzierung), Workshops, Lesungen, Gaming-Abende usw. verwendet werden. Auf diese Weise soll das Jugendbudget nachhaltig Verwendung finden. Die Jugendlichen werden auf höchster Beteiligungsebene in den gesamten Prozess miteinbezogen und sollen aktiv an der konkreten Umsetzung mitarbeiten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 30.500 Euro.
Weihnachtsbescherungen
Die Stadtgemeinde führt folgende Weihnachtsbescherungen durch: Für die 220 BewohnerInnen in den Knittelfelder Pflegeheimen insgesamt rund 5.500 Euro, für Menschen mit Behinderung, 95 Warengutscheine zu maximal je 30 Euro (2.700 Euro) und für MindestsicherungsempfängerInnen und deren Kindern insgesamt 7.200 Euro.