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Aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung und des eingeschränkten Parteienverkehrs in den Gemeinden wird von der Steiermärkischen Landesregierung die Frist für die spätmöglichste schriftliche Beantragung von Wahlkarten bis Freitag, 20. März 2020, 24:00 Uhr, verlängert.
Alle Wahlkarten, die nach dem 22. März 2020 bei der Gemeindewahlbehörde einlangen, behalten nach der Verordnung der Landesregierung ihre Gültigkeit. Sie werden bis zur Stimmenzählung an dem von der Landesregierung festzusetzenden Wahltag in der jeweiligen Gemeinde unter Verschluss verwahrt.