AAAAAAAAAAAAAAAAAA
Für verpflichtende Volksabstimmungen und CETA-Volksabstimmung
Vom 25. März 2019 bis einschließlich 1. April 2019 läuft österreichweit der Eintragungszeitraum für diese Volksbegehren. In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit ihrer Unterschrift ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren zu erklären.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 18. Februar 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eine Unterstützung dieser Volksbegehren ist im Bürgerbüro der Stadtgemeinde zu folgenden Eintragungszeiten möglich:
Montag, 25. März, von 8 bis 20 Uhr
Dienstag, 26. März, von 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 27. März, von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 28. März von 8 bis 20 Uhr
Freitag, 29. März, von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 30. März, von 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 31. März, Geschlossen
Montag, 1.April von 8 bis 16 Uhr
Für die Stimmabgabe bitte unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) mitnehmen.