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Krähen sind intelligente Tiere. Die jagdliche Verfolgung im Umland drückt sie in die relative Sicherheit der Städte. Dort dürfen sie nicht bejagt werden.
Die Landesregierung hat ursprünglich mit Wirksamkeit 1. April 2014 und Ablauf 31. März 2019 den Abschuss von Krähen im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember durch Jagdausübungsberechtigte zugelassen. Gleichzeitig dürfen wir aber darauf hinweisen, dass in verbauten Siedlungsgebieten eine Bejagung grundsätzlich aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen ist. Damit die Population von Krähen in Städten nicht weiter zunimmt, bitten wir die Bevölkerung vom Füttern dieser Tiere Abstand zu nehmen. Auch wenn es gut gemeint ist, so schürt man bei einigen Bürgerinnen und Bürgern nur Unmut und tut den Tieren nichts Gutes!