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In der Gemeinderatssitzung vom 24. September berichteten Referenten über ihre Tätigkeiten. Zuschüsse und Beihilfen sowie der 1. Nachtragsvoranschlag 2018 wurden unter anderem auch beschlossen.
1. Nachtragsvoranschlag 2018
Der 1. Nachtragsvoranschlag sieht für den Ordentlichen Haushalt Mehrausgaben in der Höhe von EUR 1.451.900,- und Mehreinnahmen von EUR 2.218.100,- vor. Im Außerordentlichen Haushalt sind Mehrausgaben in der Höhe von EUR 2.339.600,- und Mehreinnahmen von EUR 2.419.300,- vorgesehen. Somit ergibt sich im Ordentlichen Haushalt ein Überschuss von EUR 993.200,-. Das Ergebnis des Außerordentlichen Haushalts sieht einen Überschuss von EUR 80.300,- vor. Der Gesamtnachtragsvoranschlag (Ordentlicher Haushalt inklusive dem Außerordentlichen Haushalt) für das Jahr 2018 weist damit einen Überschuss in der Höhe von EUR 1.073.500,- aus.
Energiekostenbeihilfe
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im März 2017 beschlossen, dass zusätzlich zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von Euro 60 auch eine Energiekostenbeihilfe in der Höhe von Euro 40 eingeführt wird. Diese soll ausschließlich MindestpensionistInnen vorbehalten sein, da diese keine Möglichkeit mehr haben, sich durch Arbeit ein höheres Einkommen zu verschaffen. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist, dass das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen) die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt. Der Aufwand beträgt für 240 MindestpensionistInnen (Haushaltsvorstände) voraussichtlich 9.600 Euro.
Förderung des Ankaufs von Elektrofahrrädern
Die Feinstaubbelastung ist schon seit geraumer Zeit ein viel diskutiertes Thema. Viele verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe dieser Belastung; der KFZ-Verkehr, als einer der Hauptverursacher, steht außer Frage. Die Verwendung alternativer Fortbewegungsmittel soll einen Beitrag zur Reduktion der Feinstaubbelastung leisten, deshalb unterstützt die Stadtgemeinde den Ankauf von Elektrofahrrädern, durch Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Knittelfeld, mit einem einmaligen Betrag von 100 Euro.
Heizkostenzuschuss
Die Stadtgemeinde Knittelfeld gewährt MindestpensionistInnen mit Ausgleichszulage und MindestsicherungsempfängerInnen, sowie BezieherInnen von Rehabilitationsgeld einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 60 Euro. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen) die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt. Der Aufwand wird voraussichtlich 23.100 Euro betragen.
Kindererholungsaktion 2018
Für die Kindererholungsaktion wurde im Voranschlag ein Betrag von 1.500 Euro vorgesehen.
Mobilitätszuschuss für Studierende, Anträge Sommersemester 2018, 1. Teil
Im Juni 2016 hat der Gemeinderat der Stadt Knittelfeld die Gewährung eines Mobilitätszuschusses für Studierende beschlossen. Nach Prüfung der Anträge werden insgesamt 2.550 Euro für das Sommersemester 2018 an die AntragstellerInnen ausbezahlt.
Weihnachtsbescherung für BewohnerInnen in den Knittelfelder Pflegeheimen
Die Stadtgemeinde führt alljährlich für die BewohnerInnen des Pflegezentrums Knittelfeld, Pflegeheim Wegwarte, Pflegeheim Antoniol und Pflegeheim Kranz-Rettenbacher eine Weihnachtsbescherung durch. Die insgesamt ca. 220 BewohnerInnen erhalten je ein Weihnachtspaket mit Billett im Wert von maximal 20 Euro. Die Kosten belaufen sich auf 4.400 Euro.
Weihnachtsbescherung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung bekommen Warengutscheine in der Höhe von je 25 Euro. Die Kosten belaufen sich auf 2.375 Euro.
Weihnachtszuwendung für die MindestsicherungsempfängerInnen und deren Kindern
Die Auszahlung der Weihnachtszuwendung im Rahmen der sozialen Wohlfahrt erfolgt gemeinsam mit der Mindestsicherungsauszahlung im Dezember. Da aus Datenschutzgründen eine Übermittlung der aktuellen MindestsicherungsempfängerInnen von der Bezirkshauptmannschaft Murtal nicht mehr erfolgt, wird die Information über die Auszahlung der Weihnachtszuwendung im Stadtmagazin Knittelfeld veröffentlicht. Der errechnete erforderliche Gesamtaufwand wird sich auf 8.550 Euro belaufen.
Wirtschaftsförderungen
Die Stadtgemeinde fördert Wirtschaftsbetriebe die sich neu angesiedelt haben entweder mit einer teilweisen Rückerstattung der Kommunalsteuer, oder mit einem Investitions- und Umbaukostenzuschuss. Drei Anträge auf einen Investitions- und Umbaukostenzuschuss sind eingelangt, 4.367,50 Euro werden dafür insgesamt ausbezahlt. Zwei Anträge auf teilweiser Rückerstattung der Kommunalsteuer gingen ebenso ein.
Freiwillige Feuerwehr Apfelberg Ankauf Versorgungsfahrzeug LKW für den Wasserdienst
Das Wasserdienstfahrzeug der FF Apfelberg ist bereits 22 Jahre alt und am Ende seiner Lebensdauer angelangt. In Abstimmung mit dem Bezirksfeuerwehrkommando Murtal bzw. dem Gutachten des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark soll ein LKW mit 7,5 T als Ersatz angekauft werden. Außerdem benötigt die Feuerwehr drei Rollcontainer um die Taucherausrüstung der Tauchstaffel unterzubringen. Der LKW kostet insgesamt 180.000 Euro, 128.500 Euro soll die Stadtgemeinde finanzieren. Der Anteil für die Rollcontainer wird für die Stadtgemeinde mit 2.500 Euro beziffert.
Freiwillige Feuerwehr Knittelfeld Ankauf HLF 3 und hydraulisches Rettungsgerät
Das derzeit bei der FF Knittelfeld stationierte RLFA 2000 hat seine 25 jährige Nutzungsdauer überschritten und entspricht nicht mehr den Anforderungen. In Abstimmung mit dem Bezirksfeuerwehrkommando Murtal bzw. dem Gutachten des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark soll ein HLF 3 als Ersatz angekauft werden. Zudem wird ein hydraulisches Rettungsgerät in Zusammenhang mit dieser Ersatzbeschaffung benötigt. Das Fahrzeug kostet insgesamt 430.000 Euro, der Anteil für die Stadtgemeinde kommt auf 265.000 Euro, das hydraulische Rettungsgerät kostet der Gemeinde 13.200 Euro.
Mobiles Bürgerservice Probeweise Einführung
Steigendes Alter und eingeschränkte Mobilität machen vielen BürgerInnen den Amtsgang schwer. In Knittelfeld möchte man diesen Entwicklungen entgegenwirken und mit einem mobilen Bürgerservice den GemeindebürgerInnen entgegenkommen. Es soll vor allem älteren Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität eine Hilfestellung für die Erledigung ihrer Amtsgeschäfte geboten werden.
Nach telefonischer Voranmeldung kommen eigens geschulte MitarbeiterInnen direkt zu den Menschen. Dieses Angebot wird aus Sicherheitsgründen von zwei Personen durchgeführt. Das neue mobile Bürgerservice ist kostenlos und richtet sich vor allem an ältere Menschen. Die mobilen Tätigkeiten erstrecken sich von Pensionsansuchen über Pflegegeld-Anträge, Wohnunterstützungsansuchen und diversen Anträgen des Landes Steiermark bis zu den Tätigkeiten des Meldewesens. Die probeweise Einführung soll mit 1. Jänner 2019 beginnen und bis vorerst 30. Juni 2019 andauern. Danach soll eine Evaluierung erfolgen.
Mur weitere Sanierung (Hochwasserschutz)
In den vergangenen Monaten kam es durch Sturm und Hochwasser im städtischen Bereich entlang der Mur zu einigen Schäden. Daher müssen generelle Pflegemaßnahmen bzw. Sanierungen von Ufereinrissen durchgeführt werden. Aufgrund der Grobkostenschätzung wäre ein Gesamtbauvolumen von 30.000 Euro erforderlich, für die Gemeinde käme der Interessentenbeitrag auf 9.000 Euro.
Sachendorfer Bach weitere Sanierung (Hochwasserschutz)
Um den Hochwasserschutz entlang des Sachendorfer Baches zu gewährleisten, ist eine Mauersanierung (Bereich ehemalige Firma Arnold Firma Tomic) erforderlich. Laut Kostenschätzung käme das Projekt auf insgesamt 45.000 Euro, der Anteil der Stadt beläuft sich auf 15.000 Euro (Finanzierung: 1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 Stadtgemeinde).
Haus der Vereine - Weiterleitung der Landesförderung an die Vereine
Der für die Stadtgemeinde Knittelfeld zuständige Gemeindereferent LH-Stv. Mag. Michael Schickhofer stellt für die fünfzehn Vereine, die in das Haus der Vereine eingezogen sind, jeweils 3.000 Euro als Vereinsunterstützung zur Verfügung. Damit werden insgesamt 45.000 Euro den Vereinen zur Verfügung gestellt. Diese Förderungen werden als 100 %-ige Bedarfszuweisungsmittel an die Gemeinde refundiert.