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Laut Wirtschaftskammer Steiermark müssen ab diesem Termin Taxifahrzeuge verpflichtend mit einem geeichten Fahrpreisanzeiger ausgestattet sein, in den der verbindliche Tarif einprogrammiert ist. Der Taxameter kann in Verbindung mit Belegdrucker und elektronischer Signatur gleichzeitig auch als Registrierkassa fungieren.
Der Grundtarif beträgt für Tag- und Nachfahrten 4 Euro, der Kilometertarif für Tagfahrten bis 20 Uhr ausgenommen Sonn- und Feiertage
- bei Tagfahrten bis 5.000 m 2 Euro und
- bei Tagfahrten ab 5.000 m 1,90 Euro
Für Nachtfahrten ab 20 Uhr gelten gesonderte Kilometertarife.
Da durch diese Tarifregelung eine Führung von Pauschaltarifen wie bis Juni 2018 durch die Taxigutschein-Regelung der Stadtgemeinde Knittelfeld gesetzlich nicht mehr möglich ist, wird die bisherige Taxigutscheinregelung an die neue Gesetzeslage angepasst.
Dabei wird die Höhe der Zuzahlung zu den Taxigutscheinen in gleicher Höhe wie bisher (0,5 bzw. 2 Euro) belassen.
Die Taxigutscheine gelten allerdings nicht wie bisher für eine Stadtfahrt sondern als Wertgutschein.
Die bisherige Zone 2-Regelung für das Stadtgebiet von Knittelfeld und Ortsteil Apfelberg ab der Siedlung Hangweg bis zum Ortsende von Apfelberg wird durch die neue Tarifregelung hinfällig und daher ersatzlos gestrichen.