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In der Gemeinderatssitzung vom 25. September ging es um Themen wie Kinderspielplätze, Bauvorhaben sowie um die Auftragsvergabe der Arbeiten für das Haus der Vereine. Referenten berichteten über ihre Tätigkeiten.
Auftragsvergabe Haus der Vereine
Zu Beginn der Sitzung berichtete Architekt DI Günter Reissner über den derzeitigen Planungsstand vom Haus der Vereine. In den letzten Monaten wurde an der Detailplanung gearbeitet, Angebote eingeholt und nachverhandelt. Auch ein rechtsgültiger Baubescheid liegt vor. Die größten Umbauarbeiten betreffen den Proberaum für die Stadtkapelle. Hier werden unter anderem Akustikmaßnahmen vorgenommen. Ebenso ist die Errichtung eines Lifts mit barrierefreiem Zugang über den Hof vorgesehen. Nach dem heutigen Stand kann im Oktober mit dem Bau begonnen werden. Geplant sind Rohbauarbeiten bis Weihnachten, Ausbauarbeiten bis Ende März, Reinigung und Übergabe bis Ende April. Voraussichtlicher Eröffnungstermin ist der 1. Mai. Die in der Sitzung beschlossene Auftragssumme beläuft sich auf 836.330 Euro, exklusive Malerarbeiten, welche noch gesondert vergeben werden. Zum Zug kommen hauptsächlich heimische Firmen.
Neuer Kinderspielplatz am Ingeringweg
Auf dem OWG-Grundstück Ingeringweg 38 errichtet die Stadtgemeinde einen neuen Kinderspielplatz. Das 405m² große Areal soll mit Spielgeräten für Kleinkinder ausgestattet werden. Heuer wird geplant, nächstes Jahr eröffnet. Somit sind in der Knittelfelder Neustadt dann drei Plätze für Kinder und Jugendliche. Knittelfeld ist mit derzeit 15 Standorten und einer Gesamtspielfläche von 30.381m² Vorzeigegemeinde in der Region Obersteiermark West.
Bebauungsplan Einkaufszentrum Landforst
Die Obersteirische Molkerei eGen (OM), ist Eigentümer von den Gebäuden des Landforst-Baumarktes und des Spar-Marktes in der Leobner Straße. Der Spar-Markt liegt auf Knittelfelder Gemeindegebiet der Baumarkt auf Kobenzer. Nun möchte die OM erweitern, ein neues Gebäude für den Sparmarkt errichten, sowie das bestehende zusammenführen (Baumarkt und derzeitiger Spar) und den Baumarkt dadurch vergrößern. In der Gemeinderatssitzung wurde der Bebauungsplan für den Knittelfelder Teil beschlossen.
Investitionen in den Sport
Sportreferent STR Harald Bergmann berichtete über Investitionen in die Sportinfrastruktur. So wurde das Stadion um 195.000 Euro saniert. Ins Schwimmbad flossen 100.000 Euro für Buffet, Filterkessel, Beleuchtung, Fassade und Beckenumgänge. 8000 Euro kostet ein neuer WC-Container für die Sportanlage in Apfelberg. Und 106.000 Euro wurden in Sportförderungen investiert. 151 Damen und Herren aus 16 Sportarten erzielten 629 Stockerlplätze. Für diese Leistungen wurden sie im Rahmen der Sportlerehrung ausgezeichnet.
Weihnachtsbescherung
Menschen mit Behinderung erhalten von der Stadtgemeinde ein Paket in Form einer Weihnachtsbescherung. Der erforderliche Aufwand für voraussichtlich 93 Warengutscheine zu je 25 Euro beträgt 2.325 Euro
Rund 220 Pfleglinge des Pflegezentrums Knittelfeld, Seniorenhaus Wegwarte, Pflegeheim Antoniol und Pflegeheim Kranz-Rettenbacher erhalten ein Weihnachtspaket zu je 20 Euro. Insgesamt werden 4.400 Euro aufgewendet.
Die Weihnachtszuwendung für die Mindestsicherungsempfänger/innen und deren Kindern im Rahmen der Sozialen Wohlfahrt betragen 7.840 Euro.
Heizkostenzuschuss
Die Stadtgemeinde Knittelfeld gewährt MindestpensionistInnen mit Ausgleichszulage und MindestsicherungsempfängerInnen, sowie BezieherInnen von Rehabilitationsgeld einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 60,00 Euro. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen) die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt. Der Aufwand beträgt für voraussichtlich 22.620,-- Euro
Energiekostenbeihilfe
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. März beschlossen, dass zusätzlich zum Heizkostenzuschuss (60 Euro) auch eine Energiekostenbeihilfe in der Höhe von 40 Euro eingeführt wird. Diese Energiekostenbeihilfe soll ausschließlich MindestpensionistInnen vorbehalten sein, da diese keine Möglichkeit mehr haben, sich durch Arbeit ein höheres Einkommen zu verschaffen. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist wie beim Heizkostenzuschuss, dass das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt. Der Aufwand beträgt für voraussichtlich 10.120,-- Euro.