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Falls Sie am Tag der Wiederholung des zweiten Wahlganges, am 4. Dezember 2016, nicht zuhause sein sollten, können Sie jetzt eine Wahlkarte beantragen. Für den Antrag benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis. Die Wahlkarte muss spätestens am Tag der Wahl (4. Dezember 2016) bis 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können. Infos unter 03512/83211-126. https://www.wahlkartenantrag.at/ Bitte beachten Sie, dass alljene wahlberechtigt sind, die bis zum 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben. Der Stichtag für die Bundespräsidenten-Wahl war der 27. September. Die Stimmabgabe ohne Wahlkarte ist daher nur im Wahllokal in jener Gemeinde möglich, in der Sie am 27. September 2016 mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Letzter Zeitpunkt für schriftliche Wahlkartenanträge ist Mittwoch, der 30. November. Persönlich beim Gemeindeamt beantragt und gleich mitgenommen werden können Wahlkarten bis Freitag, 2. Dezember.
Die Wahlkarte muss spätestens am Tag der Wahl (4. Dezember 2016) bis 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.
Bitte beachten Sie: Bereits ausgestellte Wahlkarten und Stimmzettel dürfen bei der Wiederholungswahl am 4. Dezember nicht mehr verwendet werden. Auch wenn Ihr Antrag auf eine Wahlkarte beim letzten Termin nicht erledigt wurde, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Die Hotline des BMI zur Wahlwiederholung ist unter 0800 202220 (im Inland gebührenfrei) von Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Betriebszeiten ist ein Tonbanddienst eingerichtet. Für Anrufe aus dem Ausland steht auch die Telefonnummer + 43-1-53126-2700 zur Verfügung.
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