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Falls Sie am Tag des zweiten Wahlganges am 22. Mai 2016 nicht zuhause sein sollten, können Sie jetzt eine Wahlkarte beantragen. Für den Antrag benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Wahlkarte für den zweiten Wahlgang frühestens am 3. Mai 2016 Ihre Stimme abgeben dürfen. Die Wahlkarte muss spätestens am Tag der Wahl (22. Mai 2016) bis 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können. Infos unter 03512/83211-126. https://www.wahlkartenantrag.at/
Wahlberechtigt sind:
Österreichische Staatbürgerinnen und bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich,
die spätestens am 24. 4. 2016 das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.
Sowie Auslandsösterreicherinnen und österreicher, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Wahlkarten können auch elektronisch beantragt werden.
Mehr Infos hierzu unter: