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Um eine bessere Kundenfrequenz für die Innenstadt bzw. geordnete Parkplatzverhältnisse zu schaffen, ist es notwendig, für die Schmittstraße eine neue Parklösung zu finden.
In konstruktiven Gesprächen zwischen Verkehrssachverständigen, Bürgermeister, Vertretern der Wohnbauträger und Verkehrsreferent Dominik Modre wurde folgende verkehrssichere Lösung erarbeitet:
Stadtauswärts (Richtung Apfelberg) wird auf der rechten Straßenseite eine gebührenfreie Kurzparkzone eingeführt. Von der Kreuzung Kärntner Straße bis zur Kreuzung Parkstraße soll die Kurzparkzonenregelung eine Dauerlösung sein. Von der Kreuzung Parkstraße bis zur Kreuzung Stubalpenstraße ist die Regelung vorübergehend, nach Beobachtung der Parkfrequenz wird evaluiert. Die Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr sowie am Samstag von 8.30 bis 12.00 Uhr. Die höchstmögliche Parkdauer beträgt 90 Minuten. Laut Verkehrssachverständigen ist auf der linken Straßenseite aus Sicherheitsüberlegungen ein generelles Halte- und Parkverbot unumgänglich.
Diese Verordnungen treten nach einer 14-tägigen Kundmachungsfrist am 27. Oktober 2015 in Kraft.
Die Stadtgemeinde bittet, die zukünftige Parkregelung einzuhalten, da diese auch überwacht wird. Es wird bereits an der Schaffung zusätzlicher Dauerparkplätze gearbeitet.