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Die Förderung gilt für bestehende Gebäude und Liegenschaften, also nicht für Neu- oder Zubauten, die ihre Oberflächenwässer derzeit in die Kanalisation einleiten. Die Förderungsanträge und die Richtlinien finden Sie hier: http://www.knittelfeld.at/leben-in-knittelfeld/home/servicemenue/hier-gehts-zu-den-kommunalen-services/abwasserentsorgung/foerderung-errichtung-sickerwasserentsorgung/
Die letzten Tage haben es gezeigt, das Wetter wird immer heftiger und die Regenfälle massiver. Die Oberflächenentwässerung wird zum Thema, wenn Kanal und Grünflächen sehr schnell viel Wasser aufnehmen sollen. Nicht selten findet das Wasser seinen Weg in den Keller. In "trockeneren" Wetterperioden hilft ein Sickerschacht den Grundwasserspiegel zu erhalten.
Die Gemeinde Knittelfeld fördert die Errichtung von Sickerschächten zur Versickerung von Dach- und Oberflächenwässern. Die Förderung umfasst die nachträgliche Errichtung eines Sickerschachtes. Nach Durchführung der Maßnahme muss gewährleistet sein, dass Dach- und Niederschlagswässern (auch von Nebengebäuden) nicht mehr in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.
Um den natürlichen Wasserkreislauf nachhaltig zu fördern, sowie eine Verringerung von Wasserspitzen bei Niederschlagsereignissen zu erreichen, sollen Oberflächenwässer von versiegelten Stellen und Dächern nicht direkt in die Kanalisation abgeleitet, sondern über Versickerungsanlagen dem Grundwasserkörper zugeführt werden.? Dadurch werden Kanäle, die Kläranlagen und der Vorfluter bei Niederschlagsereignissen entlastet sowie ein Beitrag zum Grundwasserhaushalt geleistet.
Die detailierten Förderungsrichtlinien und das Ansuchen finden Sie auf unserer Seite: