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Das Land Steiermark unterstützt den Einsatz von Fotovoltaik, die Speicherung der Sonnenenergie und vor allem auch den Anteil des Eigenverbrauchs. Die Förderung muss bis 22. September 2014, um 12 Uhr eingereicht werden. Maximal 45% der Investitionskosten werden für die Projekte refundiert. Den Antrag stellen können EigentümerInnen und Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden. Alle Unterlagen und die Möglichkeit zur Einreichung finden Sie unter im Internet www. ea-stmk .at / Fotovoltaikspeicher 2014.
Das Land Steiermark unterstützt den Einsatz von Fotovoltaik, die Speicherung der Sonnenenergie und vor allem auch den Anteil des Eigenverbrauchs. Damit soll die Erzeugung klimafreundlichen Stroms steigen, das Netz zugleich aber auch entlastet werden.
Am 23. 9. ist es zu spät
Bis spätestens 22. September 2014, um 12 Uhr können nun EigentümerInnen und Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden in der Steiermark Projekte für eine neuartige Förderung einreichen. Durch ein nicht rückzahlbares Darlehen werden innovative Vorhaben zur Nutzung und Speicherung unterstützt, die Förderquote beträgt jeweils maximal 45% der Investitionskosten.
Für eine Einreichung kommen stationäre Speichersysteme und Modelle für intelligente Lastverschiebungen in Frage, so etwa auch E-Tankstellen, nachgeschaltete Wärmepumpen und dergleichen. Von der Förderaktion explizit ausgeschlossen sind hingegen Speicher, die Blei einsetzen, Eigenbauten, gebrauchte Speicher, Inselanlagen ohne Anschluss ans Netz oder Anlagen, die bereits aus anderen Mitteln gefördert wurden.
Nur mit Profis
Ob es sich um eine neue Fotovoltaik-Anlage handelt oder eine bereits bestehende mit einem Speicher erweitert wird, spielt bei der Beurteilung keine Rolle. Wohl aber ist eine der Voraussetzungen, dass ein befugtes Fachunternehmen in die Planung eingebunden ist und die Ausführung übernimmt. Außerdem ist mit der Förderung die Bereitschaft verbunden, Messdaten und gegebenenfalls auch Betriebsdaten zur Verfügung zu stellen.
Eine ExpertInnen-Jury unter der Leitung des Energiebeauftragten des Landes Steiermark wird über die Förderzusagen entscheiden. Wichtig: Zuerst einreichen und erst nach der Förderzusage kaufen und in Betrieb nehmen.
Alle Unterlagen und die Möglichkeit zur Einreichung finden Sie ab 19. August 2014 unter